Mit Betreten der Anlage bzw. mit der Buchung eines Hallenplatzes werden die nachfolgenden Bestimmungen des Tennisclub 1964 Schifferstadt e.V. ausdrücklich anerkannt.
1. Allgemeines
1.1 Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot. Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und anderes Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.
1.2 Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden.
1.3 Bitte achten Sie stets auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen auf der Anlage wird vom Verein keine Haftung übernommen.
1.4 Es wird von jedem erwartet, dass er die Anlage und ihre Einrichtungen schonend behandelt und sie in Ordnung hält. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart mitzuteilen.
1.5 Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung.
1.6 Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
1.7 Der TCS ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.
1.8 Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
2. Weisungsrecht
2.1 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart in Abstimmung mit dem Vorstand oder Schatzmeisters. Das Recht des Vorstands die Plätze jederzeit zu sperren, bleibt davon unberührt.
2.2 Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu ermöglichen.
2.3 Den Anweisungen des Vorstands, Schatzmeisters und Platzwarts ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden. Wiederholte Verstöße können mit einem Anlagenverbot geahndet werdet.
2.4 Der Vorstand, Schatzmeister und Platzwart haben das Recht zu Platz- und Buchungskontrollen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.
3. Mietvertrag
3.1 Mietgegenstand
Der Tennisclub1964 Schifferstadt e.V. vermietet an den Mieter einen oder mehrere Hallentennisplätze in 67105 Schifferstadt, Dudenhofener Str. 4, zu den gebuchten Zeiten und ausgewiesenen Preisen.
3.2 Nutzungsart und Personenbegrenzung
Ein Hallentennisplatz darf nur zur Ausübung des Tennissports genutzt werden. Ein Hallenplatz darf von max. vier Spielern bespielt werden. Mit Trainer dürfen max. sechs Spieler einen Hallenplatz nutzen.
3.3 Registrierung und Buchung
Die Buchung von Einzelstunden in der Tennishalle erfolgt über das Online-Buchungssystem eBuSy, welches unter https://tc-schifferstadt.ebusy.de über jedes internetfähige Endgerät aufgerufen werden kann.
Für die Buchung von Hallenplätzen ist für Nichtmitglieder die einmalige Anlage eines Benutzerkontos unter Angabe von Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift und einer gültigen Bankverbindung erforderlich. Für die Registrierung wird zudem eine gültige E-Mail-Adresse benötigt.
Benutzerkonten für Mitglieder werden zentral vom Verein angelegt sowie die entsprechenden Buchungsrechte und Preisnachlässe hinterlegt. Wir bitten Mitglieder daher von einer eigenständigen und damit doppelten Registrierung abzusehen.
3.4 Mietpreis, Fälligkeit, Zahlungsart, Rücklastschriftgebühr
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Lichtgeld und inklusive gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abonnement ist für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im Voraus zu bezahlen und wird am 15.09. eines Jahres entsprechend dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Mieters abgebucht oder bei Rechnung, auf das ausgewiesene Konto bei der Stadtsparkasse Vorderpfalz überwiesen. Sollte der 15.09. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, verschiebt sich der Abbuchungstermin auf den nächsten Werktag. Bei Einzelbuchungen oder bei Abonnements, die nach Beginn der Hallensaison abgeschlossen wurden, erfolgt die Abbuchung mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Zugang der Rechnung per E-Mail. Bei Einzelbuchungen besteht die Möglichkeit einer Zahlung über PayPal.
Wir bitten Sie zum Abbuchungstermin für ausreichend Kontodeckung zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass wir die bei einer unberechtigten Rücklastschrift die uns entstehenden Rücklastschriftgebühren zzgl. 2,50 EUR Bearbeitungsgebühr an Sie weitergeben.
Einzelstunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Danach sind eine Stornierung und Erstattung des Mietpreises nicht mehr möglich.
3.5 Verhaltensregeln & Strafgebühr bei Verstößen
Die Halle darf nur mit sauberen Allcourt- bzw. profillosen Tennisschuhen (non marking) betreten werden. Dies gilt auch für alle Zuschauer. Das Mitnehmen von Speisen und offenen Getränke in die Halle ist untersagt. Ausnahme: Mineralwasser.
Es dürfen keine Bälle benutzt werden, mit denen schon auf Ascheplätzen gespielt
Nicht gestattet ist das Spielen von Bällen gegen die Wände.
Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollte die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden.
Nicht gestattet ist das Spielen von Bällen gegen die Wände.
Rauchen in der Halle und den Umkleideräumen ist strengstens verboten.
Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen. 2. Es dürfen keine Bälle benutzt werden, mit denen schon auf Ascheplätzen gespielt wurde.
Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in der Halle sind untersagt. Ausnahme: Mineralwasser
Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollte die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden.
Rauchen in der Halle und den Umkleideräumen ist strengstens verboten.
Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, so hat der Mieter eine Strafgebühr in Höhe von Euro 35,- ohne Nachweis der Höhe des Schadens zu bezahlen; ein weitergehender Schaden kann vom Vermieter geltend gemacht werden.
3.6 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden (Tennishalle, weitere Räume, Zugänge), welche durch ihn oder von ihm eingeladene Mitspieler/Zuschauer oder sonstige von ihm in der Halle geduldete Personen verursacht werden. Neben dieser Haftung des Mieters kann der Vermieter bei groben oder wiederholten Verstößen den Mietvertrag kündigen und/oder Anlagenverbot aussprechen. Eine Rückzahlung der noch nicht verbrauchten Mietgebühren kann nur verlangt werden, wenn die restlichen Stunden weitervermietet werden können. Der Vermieter ist lediglich gehalten, durch Bekanntgabe der freien Stunden im Internet mögliche Nachmieter zu informieren.
Der Vermieter ist berechtigt, wenn der Mieter nach erfolgter Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als zwei Wochen in Rückstand kommt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall haftet der Mieter für den Schaden, den der Mieter durch Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung des Vertrages verursacht hat, insbesondere dafür, dass der Vermieter bis zur evtl. Weitervermietung Ausfall für den Platz und die Stunden gehabt hat.
3.7 Verlängerung von Abonnements
01.06. des Folgejahres werden die Abonnements aus dem Vorjahr für die uns keine Kündigung vorliegt, automatisch in das Folgejahr übertragen. Der Mieter erhält eine E-Mail mit der Information, dass sein Abonnement zu den dann gültigen Konditionen verlängert wird.
Davon unbenommen hat der Vermieter das Recht, ein Abonnement nicht zu verlängern und ohne Angabe von Gründen selbst zu nutzen oder an einen anderen Mieter zu vergeben.